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Abschreibung

Abschreibung in Österreich – Einfach erklärt für Unternehmer:innen

Die Abschreibung ist ein zentrales Instrument der österreichischen Buchhaltung. Sie beschreibt den planmäßigen Werteverzehr von abnutzbaren Wirtschaftsgütern im Anlagevermögen. Wenn Sie in Österreich Maschinen, Fahrzeuge, Computer oder Immobilien erwerben, müssen Sie sich mit dem Thema Abschreibung (AfA) auseinandersetzen – sowohl steuerlich als auch buchhalterisch.

In diesem Glossar erfahren Sie:

  • was Abschreibung bedeutet
  • welche Vorschriften in Österreich gelten
  • wie Sie Ihre Investitionen steuerlich optimal nutzen
  • und worauf Sie bei der Verbuchung achten müssen

Was ist eine Abschreibung? (Definition laut österreichischem Steuerrecht)

Die Abschreibung – offiziell Absetzung für Abnutzung (AfA) – ist die buchhalterische Verteilung der Anschaffungs‑ oder Herstellungskosten eines abnutzbaren Wirtschaftsguts über dessen betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. In Österreich ist sie gesetzlich im § 7 EStG geregelt.

Was wird abgeschrieben?

  • Körperliche abnutzbare Anlagegüter: z. B. Computer, Maschinen, Fahrzeuge
  • Immaterielle Wirtschaftsgüter: z. B. Software, Lizenzen
  • Gebäude oder Gebäudeteile

Nicht abgeschrieben werden laufende Betriebsausgaben oder Umlaufvermögen (z. B. Wareneinkauf).

Rechtliche Grundlagen der Abschreibung in Österreich

In Österreich ist die lineare Abschreibungsmethode die gesetzlich vorgeschriebene Standardmethode. Die degressive Abschreibung war früher zeitlich befristet zulässig, ist aktuell aber nicht mehr anwendbar.

Wichtige Gesetze und Vorgaben

  • § 7 Einkommensteuergesetz (EStG) – regelt AfA
  • AfA‑Tabellen des BMF – geben die übliche Nutzungsdauer vor
  • Grenze für GWG (geringwertige Wirtschaftsgüter): 800 € netto (Stand 2025)

Beispiel: Lineare Abschreibung eines Laptops

Sie erwerben einen Laptop um 1.800 € netto, der betriebsgewöhnlich über 3 Jahre genutzt wird:

  • 1.800 € / 3 = 600 € jährlich
  • Die Verbuchung erfolgt anteilig im Jahr der Anschaffung (zeitanteilig bei unterjährigem Kauf).

GWG: Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter

In Österreich dürfen Anlagegüter mit einem Wert bis 800 € netto (Stand: 2025) sofort abgeschrieben werden. Diese werden als GWG (geringwertige Wirtschaftsgüter) behandelt.

Beispiele für GWG:

  • Drucker um 290 €
  • Aktenvernichter um 150 €
  • Bürostuhl um 299 €

Diese Sofortabschreibung erleichtert die Buchhaltung und reduziert im Anschaffungsjahr direkt die Steuerlast.

AfA‑Tabelle Österreich – Beispiele zur Nutzungsdauer

Das BMF veröffentlicht für Österreich regelmäßig aktualisierte Tabellen mit Richtwerten zur Nutzungsdauer:

WirtschaftsgutNutzungsdauer (Jahre)
Laptop / PC3
Pkw8
Bürogebäude40
Möblierung10
Maschinen10

Hinweis: Bei einem unterjährigen Kauf (z. B. im Juli) dürfen Sie im ersten Jahr nur die hälftige Jahres‑AfA ansetzen.

Abschreibung buchen – so funktioniert es in der österreichischen Buchhaltung

Die Verbuchung erfolgt in der doppelten Buchführung. Dabei gilt:

Soll: Abschreibungen (z. B. Konto 7030 – Abschreibung auf Sachanlagen)
Haben: Anlagekonto (z. B. Konto 0xxx – Anlagenkonto)

Beispiel Buchungssatz:
Abschreibung eines PCs im 1. Jahr:
Soll 7030 / Haben 0400 (Anlagenkonto) – 600 €

Außerplanmäßige Abschreibung (Teilwertabschreibung)

Wenn ein Anlagegut unerwartet stark an Wert verliert – z. B. durch technischen Defekt, Unfall oder Diebstahl – ist eine außerplanmäßige Abschreibung zulässig, auch als Teilwertabschreibung bezeichnet.

Beispiel: Ein Firmenfahrzeug wird bei einem Unfall beschädigt; eine Reparatur ist unwirtschaftlich. In diesem Fall wird buchhalterisch auf den aktuellen Marktwert abgeschrieben.

Sonderregelung: Abschreibung bei Gebäuden

Gebäude, z. B. Bürogebäude oder Betriebsstätten, unterliegen speziellen Abschreibungsvorschriften:

  • Nutzungsdauer: 40 Jahre
  • → jährliche Abschreibung: 2,5 %
  • Bei vermieteten Gebäuden kann unter Umständen eine höhere Abschreibung geltend gemacht werden, wenn Sie eine kürzere Nutzungsdauer nachweisen.

Vorteile der Abschreibung in Österreich

  • Steuerersparnis: Abschreibungen reduzieren den steuerpflichtigen Gewinn
  • Reale Werte abbilden: Vermögen wird realitätsnah in der Bilanz dargestellt
  • Finanzplanung: Investitionen lassen sich über Jahre besser kalkulieren
  • Transparenz: Für Banken, Investoren und Behörden

Fehler, die Sie vermeiden sollten

  • Falsche oder zu kurze Nutzungsdauer
  • GWG nicht sofort abgeschrieben
  • Degressive Abschreibung angewendet (aktuell nicht zulässig)
  • Anlageverzeichnis unvollständig oder veraltet

Tipp: Lassen Sie sich bei komplexen Fällen von einer erfahrenen Buchhaltungskanzlei wie Erfolg und Mehr unterstützen.

Fazit: Abschreibung in Österreich – ein Muss für jedes Unternehmen

Die Abschreibung ist ein unverzichtbares Werkzeug der österreichischen Buchhaltung. Sie dient nicht nur der steuerlichen Entlastung, sondern sorgt auch für eine realistische Darstellung Ihrer Vermögenswerte. Egal, ob Sie Einzelunternehmer:in, Selbstständige:r oder Geschäftsführer:in einer GmbH sind – mit dem richtigen Wissen und professioneller Unterstützung von Erfolg und Mehr nutzen Sie das volle Potenzial Ihrer Abschreibungen.