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Abschreibung

Abschreibung in Österreich –
Einfach erklärt für Unternehmer und Selbstständige

Die Abschreibung ist ein zentrales Instrument der österreichischen Buchhaltung. Sie beschreibt den planmäßigen Werteverzehr von abnutzbaren Wirtschaftsgütern im Anlagevermögen. Unternehmer:innen in Österreich müssen sich spätestens beim Kauf von Maschinen, Fahrzeugen, Computern oder Immobilien mit dem Thema Abschreibung (AfA) auseinandersetzen.

In diesem Glossar erfährst du:

  • Was Abschreibung bedeutet

  • Welche Vorschriften in Österreich gelten

  • Wie du deine Investitionen steuerlich optimal nutzt

  • Und worauf du bei der Verbuchung achten musst

Was ist eine Abschreibung? (Definition laut österreichischem Steuerrecht)

Die Abschreibung – offiziell Absetzung für Abnutzung (AfA) – ist die buchhalterische Verteilung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines abnutzbaren Wirtschaftsguts über dessen betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. In Österreich ist sie im § 7 EStG gesetzlich geregelt.

Was wird abgeschrieben?

  • Körperliche abnutzbare Anlagegüter: z. B. Computer, Maschinen, Fahrzeuge

  • Immaterielle Wirtschaftsgüter: z. B. Software, Lizenzen

  • Gebäude oder Gebäudeteile

Nicht abgeschrieben werden laufende Betriebsausgaben oder Umlaufvermögen (z. B. Wareneinkauf).

Rechtliche Grundlagen der Abschreibung in Österreich

In Österreich ist die lineare Abschreibungsmethode die gesetzlich vorgeschriebene Standardmethode. Die degressive Abschreibung war nur zeitlich befristet (z. B. als Corona-Sonderregelung 2020–2022) erlaubt und ist aktuell nicht mehr anwendbar.

Wichtige Gesetze und Vorgaben:

  • § 7 Einkommensteuergesetz (EStG) – regelt AfA

  • AfA-Tabellen des BMF – geben die übliche Nutzungsdauer vor

  • Grenze für GWG (geringwertige Wirtschaftsgüter): 800 € netto (Stand 2025)

Beispiel: Lineare Abschreibung eines Laptops

Ein Unternehmen in Wien kauft einen Laptop um 1.800 € netto.
Laut AfA-Tabelle beträgt die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer: 3 Jahre

Jährliche Abschreibung:

  • 1.800 € / 3 = 600 € jährlich

  • Verbuchung erfolgt anteilig im Jahr der Anschaffung (zeitanteilig bei unterjährigem Kauf)

GWG: Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter

In Österreich dürfen Anlagegüter mit einem Wert bis 800 € netto (Stand: 2025) sofort abgeschrieben werden. Diese werden als GWG (geringwertige Wirtschaftsgüter) behandelt.

Beispiele für GWG:

  • Drucker um 290 €

  • Aktenvernichter um 150 €

  • Bürostuhl um 299 €

Diese Sofortabschreibung erleichtert die Buchhaltung und reduziert im Anschaffungsjahr direkt die Steuerlast.

AfA-Tabelle Österreich – Beispiele zur Nutzungsdauer

Das BMF veröffentlicht für Österreich regelmäßig aktualisierte Tabellen mit Richtwerten zur Nutzungsdauer:

WirtschaftsgutNutzungsdauer (Jahre)
Laptop / PC3
Pkw8
Bürogebäude40
Möblierung10
Maschinen10

Hinweis: Bei einem unterjährigen Kauf (z. B. im Juli) darf im ersten Jahr nur die hälftige Jahres-AfA angesetzt werden.

Abschreibung buchen – so funktioniert’s in der österreichischen Buchhaltung

Die Verbuchung erfolgt typischerweise in der doppelten Buchführung:

Soll: Abschreibungen (z. B. 7030 Abschreibung auf Sachanlagen)
Haben: Anlagekonto (z. B. 0xxx)

Beispiel Buchungssatz:
Abschreibung eines PCs im 1. Jahr:
Soll 7030 / Haben 0400 (Anlagenkonto) – 600 €

Außerplanmäßige Abschreibung (Teilwertabschreibung)

Ein Anlagegut verliert unerwartet stark an Wert (z. B. durch einen technischen Defekt, Unfall oder Diebstahl). Dann ist eine außerplanmäßige Abschreibung zulässig – auch Teilwertabschreibung genannt.

Beispiel:
Ein Firmenfahrzeug wird bei einem Unfall beschädigt. Reparatur lohnt sich nicht.
→ Buchhalterisch wird auf den aktuellen Marktwert abgeschrieben.

Sonderregelung: Abschreibung bei Gebäuden

Gebäude (z. B. Bürogebäude oder Betriebsstätten) unterliegen speziellen Abschreibungsvorschriften:

  • Nutzungsdauer: 40 Jahre

  • → jährliche Abschreibung: 2,5 %

  • Bei vermieteten Gebäuden kann ggf. eine höhere Abschreibung geltend gemacht werden, wenn der Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer gelingt.

Vorteile der Abschreibung in Österreich

  • Steuerersparnis: Abschreibungen reduzieren den steuerpflichtigen Gewinn

  • Reale Werte abbilden: Vermögen wird realitätsnah in der Bilanz dargestellt

  • Finanzplanung: Investitionen lassen sich besser über Jahre kalkulieren

  • Transparenz: Für Banken, Investoren und Behörden

Fehler, die du vermeiden solltest

  • Falsche oder zu kurze Nutzungsdauer

  • GWG nicht sofort abgeschrieben

  • Degressive Abschreibung angewendet (nicht mehr zulässig)

  • Anlageverzeichnis unvollständig oder veraltet

Tipp: Lass dich bei komplexen Fällen von einer erfahrenen Buchhaltungskanzlei wie erfolgundmehr.at unterstützen.

Fazit: Abschreibung in Österreich – ein Muss für jedes Unternehmen

Die Abschreibung ist ein unverzichtbares Werkzeug in der österreichischen Buchhaltung. Sie dient nicht nur der steuerlichen Entlastung, sondern sorgt für eine realistische Darstellung der Vermögenswerte eines Unternehmens. Egal ob du Einzelunternehmer:in bist oder eine GmbH führst – mit dem richtigen Wissen und professioneller Unterstützung von erfolgundmehr.at nutzt du das volle Potenzial deiner Abschreibungen.