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Anlagevermögen
Das Anlagevermögen ist ein essenzieller Bestandteil jeder Bilanz und gibt Auskunft über die langfristigen Investitionen Ihres Unternehmens. Ob Fuhrpark, Maschinen oder Software – alle Vermögenswerte, die nicht für den kurzfristigen Verkauf gedacht sind, zählen dazu.
Laut § 198 Abs. 2 UGB bezeichnet das Anlagevermögen jene Vermögensgegenstände, die dazu bestimmt sind, dauernd Ihrem Unternehmen zu dienen. Es bildet den ersten großen Teil der Aktiva in der Bilanz.
Zum Gesetzestext im RIS (Rechtsinformationssystem)
Das Anlagevermögen umfasst alle Wirtschaftsgüter, die Ihrem Unternehmen länger als ein Jahr zur Nutzung zur Verfügung stehen und nicht zum Verkauf bestimmt sind.
| Kategorie | Beispiele |
|---|---|
| Immaterielle Güter | Software, Patente, Lizenzen, Firmenwert |
| Sachanlagen | Maschinen, Fahrzeuge, Gebäude, Büroausstattung |
| Finanzanlagen | Beteiligungen, Dauerbeteiligungen, Ausleihungen |
Der zentrale Unterschied liegt in der Nutzungsdauer und der Verwendungsabsicht:
| Anlagevermögen | Umlaufvermögen |
|---|---|
| Langfristige Nutzung im Betrieb | Kurzfristiger Verbrauch oder Verkauf |
| Wird planmäßig abgeschrieben | Keine planmäßige AfA (außer Wertberichtigungen) |
| Maschinen, Gebäude, Lizenzen | Vorräte, Forderungen, Kassa |
Die Erstbewertung erfolgt zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, inklusive Nebenkosten (z. B. Transport, Installation oder Notarkosten). Für die Folgebewertung gelten die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB).
Mehr dazu auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen (BMF)
Da das Anlagevermögen im Laufe der Zeit an Wert verliert, muss es laut österreichischem Steuerrecht planmäßig abgeschrieben werden. Die lineare Abschreibung ist dabei Standard.
Die Abschreibung erfolgt auf Basis der AfA‑Tabellen des Bundesministeriums für Finanzen.
Mehr dazu auf der Website des Unternehmerservices
| Anlagegut | Nutzungsdauer |
|---|---|
| Laptop | 3 Jahre |
| PKW | 8 Jahre |
| Maschinen | 10 Jahre |
| Gebäude | 40 Jahre |
Jedes Unternehmen in Österreich ist verpflichtet, ein Anlageverzeichnis zu führen. Darin müssen folgende Angaben enthalten sein:
Beispiel: Anschaffung eines Laptops um 1.800 € netto bei 3 Jahren Nutzungsdauer
Finanzanlagen werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern nur bei dauerhafter Wertminderung berichtigt.
Diese zählen zum Umlaufvermögen.
Das Anlagevermögen stellt das langfristige Vermögen Ihres Unternehmens dar und zeigt Investitionen sowie Leistungsfähigkeit. Die korrekte Erfassung ist entscheidend für Jahresabschluss und Steueroptimierung.
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