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Aufwand
Was genau ist eigentlich Aufwand – und was bedeutet er für Ihr Unternehmen? Der Begriff begegnet Ihnen ständig: in der Gewinn- und Verlustrechnung, beim Jahresabschluss oder bei der Steuerberatung. Viele verwechseln Aufwand mit Ausgaben oder Verlusten – dabei ist die Unterscheidung entscheidend für Ihre Buchhaltung und Ihre Steuer.
Aufwand beschreibt im Rechnungswesen den Wertverzehr von Gütern und Dienstleistungen, der im Laufe einer Abrechnungsperiode (z. B. Geschäftsjahr) entsteht und das Eigenkapital mindert – ohne dass Geld zwingend abfließen muss.
Beispiel: Sie zahlen 1.200 € Miete – das ist Aufwand, weil es den Gewinn reduziert. Kaufen Sie ein Auto um 40.000 €, ist das keine Aufwandposition, sondern eine Investition, die über die Jahre abgeschrieben wird.
In der doppelten Buchführung ist der Aufwand Teil der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Gemeinsam mit den Erträgen bildet er die Basis für Ihren unternehmerischen Erfolg.
Gewinn oder Verlust = Erträge – Aufwendungen
Je höher der Aufwand, desto niedriger der Gewinn – das kann steuerlich nützlich sein, sofern die Aufwendungen betrieblich gerechtfertigt sind.
Diese Begriffe werden oft synonym verwendet – tatsächlich haben sie unterschiedliche Bedeutungen in der Buchhaltung und Steuerwelt:
| Begriff | Bedeutung |
|---|---|
| Aufwand | Wertverzehr, der das Eigenkapital mindert (z. B. Miete, Abschreibung) |
| Ausgabe | Abfluss von Zahlungsmitteln (z. B. Barzahlung, Überweisung) |
| Kosten | Betriebswirtschaftlich verursachter Aufwand zur Leistungserbringung |
| Verlust | Negatives Ergebnis, wenn Aufwand > Ertrag in einer Periode |
Merke: Nicht jede Ausgabe ist ein Aufwand. Wenn Sie z. B. einen Computer kaufen, ist das eine Ausgabe – der Aufwand entsteht über die Jahre durch Abschreibung.
Entsteht durch den laufenden Geschäftsbetrieb:
Tritt unregelmäßig oder außergewöhnlich auf:
Steht nicht im Zusammenhang mit der eigentlichen betrieblichen Tätigkeit:
In der doppelten Buchhaltung gilt die Regel:
Aufwand wird immer im Soll gebucht.
Ein Aufwand ist in Österreich steuerlich abzugsfähig, wenn er:
RIS – § 20 EStG – Nichtabzugsfähige Aufwendungen
In der GuV nach dem österreichischen Unternehmensgesetzbuch wird Aufwand typischerweise so strukturiert:
| Kategorie | Typische Buchungen |
|---|---|
| Materialaufwand | Wareneinsatz, Fremdleistungen |
| Personalaufwand | Löhne, Gehälter, SV‑Beiträge |
| Abschreibungen | AfA auf Anlagegüter |
| Sonstige Aufwendungen | Miete, Energie, Werbung, Versicherungen |
| Finanzaufwand | Zinsen, Kursverluste |
| Außerordentlicher Aufwand | Schäden, Katastrophen |
Tipp von erfolgundmehr.at: Nutzen Sie eine saubere Belegablage und regelmäßige Monatsabschlüsse. So behalten Sie Ihre Zahlen im Griff und vermeiden steuerliche Risiken.