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Aufwand

Wie Aufwand in Ihrer Buchhaltung wirkt – Klartext für Unternehmer:innen

Was genau ist eigentlich Aufwand – und was bedeutet er für Ihr Unternehmen? Der Begriff begegnet Ihnen ständig: in der Gewinn- und Verlustrechnung, beim Jahresabschluss oder bei der Steuerberatung. Viele verwechseln Aufwand mit Ausgaben oder Verlusten – dabei ist die Unterscheidung entscheidend für Ihre Buchhaltung und Ihre Steuer.

Was ist Aufwand? – Definition im betrieblichen Kontext

Aufwand beschreibt im Rechnungswesen den Wertverzehr von Gütern und Dienstleistungen, der im Laufe einer Abrechnungsperiode (z. B. Geschäftsjahr) entsteht und das Eigenkapital mindert – ohne dass Geld zwingend abfließen muss.

Beispiel: Sie zahlen 1.200 € Miete – das ist Aufwand, weil es den Gewinn reduziert. Kaufen Sie ein Auto um 40.000 €, ist das keine Aufwandposition, sondern eine Investition, die über die Jahre abgeschrieben wird.

Das macht Aufwand zur Kerngröße der Erfolgsrechnung

In der doppelten Buchführung ist der Aufwand Teil der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Gemeinsam mit den Erträgen bildet er die Basis für Ihren unternehmerischen Erfolg.

Formel

Gewinn oder Verlust = Erträge – Aufwendungen

Je höher der Aufwand, desto niedriger der Gewinn – das kann steuerlich nützlich sein, sofern die Aufwendungen betrieblich gerechtfertigt sind.

Unterschied zwischen Aufwand, Ausgabe, Kosten und Verlust

Diese Begriffe werden oft synonym verwendet – tatsächlich haben sie unterschiedliche Bedeutungen in der Buchhaltung und Steuerwelt:

BegriffBedeutung
AufwandWertverzehr, der das Eigenkapital mindert (z. B. Miete, Abschreibung)
AusgabeAbfluss von Zahlungsmitteln (z. B. Barzahlung, Überweisung)
KostenBetriebswirtschaftlich verursachter Aufwand zur Leistungserbringung
VerlustNegatives Ergebnis, wenn Aufwand > Ertrag in einer Periode

Merke: Nicht jede Ausgabe ist ein Aufwand. Wenn Sie z. B. einen Computer kaufen, ist das eine Ausgabe – der Aufwand entsteht über die Jahre durch Abschreibung.

Arten von Aufwand – nicht jeder ist gleich

Betriebsbedingter Aufwand

Entsteht durch den laufenden Geschäftsbetrieb:

  • Wareneinsatz
  • Löhne & Gehälter
  • Miet- und Leasingkosten
  • Versicherungen
  • Werbung

Außerordentlicher Aufwand

Tritt unregelmäßig oder außergewöhnlich auf:

  • Schadenersatzleistungen
  • Diebstahl, Feuer, Naturkatastrophen
  • Forderungsverluste

Neutraler Aufwand

Steht nicht im Zusammenhang mit der eigentlichen betrieblichen Tätigkeit:

  • Spenden
  • Steuerstrafen
  • Kursverluste aus Anlagenverkäufen

So sieht die Buchung eines Aufwands aus

In der doppelten Buchhaltung gilt die Regel:
Aufwand wird immer im Soll gebucht.

Beispiele

Mietzahlung

  • 1.000 € Geschäftsraummiete → Soll: 7400 Mietaufwand → Haben: 2800 Bank

Telefonrechnung

  • 120 € → Soll: 7380 Telefonaufwand → Haben: 2800 Bank

Abschreibung auf Laptop (AfA)

  • 600 € jährliche AfA → Soll: 7010 Abschreibungen → Haben: 0630 BGA

Steuerliche Relevanz: Wann ist ein Aufwand absetzbar?

Ein Aufwand ist in Österreich steuerlich abzugsfähig, wenn er:

  • betriebsnotwendig ist,
  • nachgewiesen werden kann (Belegpflicht),
  • und nicht unter die Ausnahmen des § 20 EStG fällt.

Nicht abzugsfähige Aufwendungen (laut § 20 EStG)

  • Private Ausgaben
  • Geldstrafen
  • Luxusausgaben ohne betrieblichen Zusammenhang

RIS – § 20 EStG – Nichtabzugsfähige Aufwendungen

Gliederung von Aufwand in der GuV (nach § 231 UGB)

In der GuV nach dem österreichischen Unternehmensgesetzbuch wird Aufwand typischerweise so strukturiert:

KategorieTypische Buchungen
MaterialaufwandWareneinsatz, Fremdleistungen
PersonalaufwandLöhne, Gehälter, SV‑Beiträge
AbschreibungenAfA auf Anlagegüter
Sonstige AufwendungenMiete, Energie, Werbung, Versicherungen
FinanzaufwandZinsen, Kursverluste
Außerordentlicher AufwandSchäden, Katastrophen

RIS – § 231 UGB – GuV Schema

Typische Fehler im Umgang mit Aufwand – und wie Sie diese vermeiden

  • Aufwand mit Ausgaben verwechseln
  • GWG sofort absetzen, obwohl Abschreibung nötig wäre
  • Private Ausgaben als Aufwand verbuchen
  • Abschreibungen vergessen oder falsch berechnen
  • Belege nicht aufbewahren

Tipp von erfolgundmehr.at: Nutzen Sie eine saubere Belegablage und regelmäßige Monatsabschlüsse. So behalten Sie Ihre Zahlen im Griff und vermeiden steuerliche Risiken.