Was genau ist eigentlich Aufwand – und was bedeutet er für dein Unternehmen? Klar, der Begriff begegnet dir ständig: in der Gewinn- und Verlustrechnung, beim Jahresabschluss oder bei der Steuerberatung. Doch viele verwechseln Aufwand mit Ausgaben oder Verlusten – dabei ist die Unterscheidung entscheidend für deine Buchhaltung und deine Steuer.
Aufwand beschreibt im Rechnungswesen den Wertverzehr von Gütern und Dienstleistungen, der im Laufe einer Abrechnungsperiode (z. B. Geschäftsjahr) entsteht und das Eigenkapital mindert – ohne dass Geld zwingend abfließen muss.
Beispiel: Du zahlst 1.200 € Miete – das ist Aufwand, weil es den Gewinn reduziert.
Du kaufst ein Auto um 40.000 € – das ist keine Aufwandposition, sondern eine Investition, die über die Jahre abgeschrieben wird.
In der doppelten Buchführung ist der Aufwand Teil der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Gemeinsam mit den Erträgen bildet er die Basis für deinen unternehmerischen Erfolg.
📊 Gewinn oder Verlust = Erträge – Aufwendungen
Je höher der Aufwand, desto niedriger der Gewinn – das kann steuerlich nützlich sein, sofern die Aufwendungen betrieblich gerechtfertigt sind.
Diese Begriffe werden oft synonym verwendet – aber sie haben unterschiedliche Bedeutungen in der Buchhaltung und Steuerwelt:
| Begriff | Bedeutung |
|---|---|
| Aufwand | Wertverzehr, der das Eigenkapital mindert (z. B. Miete, Abschreibung) |
| Ausgabe | Abfluss von Zahlungsmitteln (z. B. Barzahlung, Überweisung) |
| Kosten | Betriebswirtschaftlich verursachter Aufwand zur Leistungserbringung |
| Verlust | Negatives Ergebnis, wenn Aufwand > Ertrag in einer Periode |
⚠️ Merke: Nicht jede Ausgabe ist ein Aufwand. Wenn du z. B. einen Computer kaufst, ist das eine Ausgabe – der Aufwand entsteht über die Jahre durch Abschreibung.
Entsteht durch den laufenden Geschäftsbetrieb.
Wareneinsatz
Löhne & Gehälter
Miet- und Leasingkosten
Versicherungen
Werbung
Tritt unregelmäßig oder außergewöhnlich auf.
Schadenersatzleistungen
Diebstahl, Feuer, Naturkatastrophen
Forderungsverluste
Steht nicht im Zusammenhang mit der eigentlichen betrieblichen Tätigkeit.
Spenden
Steuerstrafen
Kursverluste aus Anlagenverkäufen
In der doppelten Buchhaltung lautet die Regel:
Aufwand wird immer im Soll gebucht.
1.000 € für Geschäftsraummiete
→ Soll: 7400 Mietaufwand
→ Haben: 2800 Bank
120 €
→ Soll: 7380 Telefonaufwand
→ Haben: 2800 Bank
600 € jährliche AfA
→ Soll: 7010 Abschreibungen auf Sachanlagen
→ Haben: 0630 Betriebs- und Geschäftsausstattung
Ein Aufwand ist in Österreich steuerlich abzugsfähig, wenn er:
betriebsnotwendig ist,
nachgewiesen werden kann (Beleg!),
und nicht unter die Ausnahmen des § 20 EStG fällt.
Private Ausgaben
Geldstrafen
Luxusausgaben ohne betrieblichen Zusammenhang
🔗 RIS – § 20 EStG – Nichtabzugsfähige Aufwendungen
In der GuV-Rechnung nach dem österreichischen Unternehmensgesetzbuch wird Aufwand wie folgt strukturiert:
| Kategorie | Typische Buchungen |
|---|---|
| Materialaufwand | Wareneinsatz, Fremdleistungen |
| Personalaufwand | Löhne, Gehälter, SV-Beiträge |
| Abschreibungen | Planmäßige AfA auf Anlagegüter |
| Sonstige Aufwendungen | Miete, Energie, Werbekosten, Porto, Versicherungen |
| Finanzaufwand | Zinsen, Kursverluste |
| Außerordentlicher Aufwand | Schäden, Katastrophenereignisse |
🔗 RIS – § 231 UGB – GuV Schema
❌ Aufwand mit Ausgaben verwechseln
❌ GWG sofort absetzen, obwohl Abschreibung nötig wäre
❌ Private Ausgaben fälschlich als Aufwand verbuchen
❌ Abschreibung vergessen oder falsch berechnet
❌ Belege nicht aufbewahrt – kein Nachweis möglich
✅ Tipp von erfolgundmehr.at: Nutze eine saubere Belegablage und regelmäßige Monatsabschlüsse – wir unterstützen dich dabei.