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Buchhaltung
Die Buchhaltung ist ein zentrales Element jeder unternehmerischen Tätigkeit – gesetzlich verpflichtend und betriebswirtschaftlich essenziell. Sie schafft Ordnung, Transparenz und bildet die Grundlage für alle finanziellen Entscheidungen.
Buchhaltung bezeichnet die systematische, lückenlose und zeitgerechte Aufzeichnung aller Geschäftsfälle Ihres Unternehmens, die in Geld messbar sind. Sie dokumentiert, wie Vermögenswerte entstehen, sich verändern und verwendet werden.
Diese Aufzeichnungen sind Grundlage für:
Die Buchhaltung ist damit nicht nur Pflicht, sondern ein steuerungsrelevantes Werkzeug für eine nachhaltige Unternehmensführung.
Die Buchhaltung erfüllt in Österreich mehrere wichtige Funktionen:
Ohne eine ordentliche Buchhaltung fehlt Ihnen der Überblick über die finanzielle Situation – mit erheblichen Risiken für Liquidität, Steuer, Kreditwürdigkeit und rechtliche Compliance.
Diese vereinfachte Form der Buchhaltung ist für Einzelunternehmer:innen, OGs und andere nicht buchführungspflichtige Unternehmen mit weniger als 700.000 € Umsatz (in zwei aufeinanderfolgenden Jahren) vorgesehen.
Merkmale:
Die doppelte Buchhaltung ist verpflichtend für Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, AG) und größere Einzelunternehmen.
Merkmale:
Tipp: Wenn Sie zur doppelten Buchführung verpflichtet sind, benötigen Sie ein geordnetes System – meist unterstützt durch Buchhaltungssoftware oder eine Kanzlei wie erfolgundmehr.at.
| Bereich | Beschreibung |
|---|---|
| Belegerfassung | Sammlung und Archivierung aller Rechnungen, Kassenbelege und Verträge |
| Kontierung | Zuordnung zu passenden Buchhaltungskonten |
| Laufende Buchung | Monatliche oder quartalsweise Erfassung der Geschäftsfälle |
| Umsatzsteuervoranmeldung | Abgabe beim Finanzamt über FinanzOnline |
| Jahresabschluss | Bilanz und GuV bzw. Einnahmen‑Ausgaben‑Rechnung |
| Abschreibungen (AfA) | Verteilung der Wertminderung von Anlagegütern über die Nutzungsdauer |
| Anlageverzeichnis | Übersicht aller aktiviertem Vermögenswerte |
| BWA / Auswertungen | Zahlenbasierte Berichte zur Unternehmenssteuerung |
Je nach Rechtsform und Unternehmensgröße gelten unterschiedliche Regelungen. Die wichtigsten gesetzlichen Quellen sind:
Wenn Sie zur Buchhaltung verpflichtet sind, müssen Sie folgende Punkte beachten:
Fehlerhafte oder verspätete Buchhaltung kann zu Zuschätzungen, Strafen oder Verlust steuerlicher Absetzbarkeit führen.
Immer mehr Unternehmen setzen auf digitale Buchhaltungsprozesse:
Beim erfolgundmehr.at bieten wir digitale Lösungen, die Ihnen Zeit sparen, Fehler reduzieren und jederzeit Überblick geben.
| Bereich | Zuständigkeit |
|---|---|
| Buchhaltung | Laufende Erfassung von Geschäftsfällen, Voranmeldungen, AfA, GuV |
| Steuerberatung | Optimierung, Bilanzbesprechung, Steuerplanung, Behördenkontakt |
Beide Bereiche greifen ineinander – und idealerweise arbeiten Ihr Buchhalter und Ihr Steuerberater eng zusammen. Noch besser: Sie erhalten beides aus einer Hand.
Unsere Erfahrung zeigt: Fehler entstehen meist durch fehlende Struktur oder Überforderung im Alltag. Genau deshalb betreuen wir unsere Mandant:innen engmaschig und praxisnah.
Ab einem Jahresumsatz von über 700.000 € in zwei aufeinanderfolgenden Jahren (oder ab 1 Mio. in einem Jahr) laut § 189 UGB.
Ja, sofern Sie keine Bilanzierungspflicht haben. Für die doppelte Buchhaltung empfiehlt sich professionelle Unterstützung.
Das hängt vom Belegaufkommen, der Unternehmensgröße und den gewünschten Leistungen ab. Wir bieten transparente Pauschalen für EPU, KMU und GmbHs.
Im Alltag werden die Begriffe oft gleichbedeutend verwendet. Technisch bezeichnet die Buchführung die reine Erfassung, während die Buchhaltung das gesamte System inkl. Auswertungen und Archivierung umfasst.
Eine gut geführte Buchhaltung schützt vor bösen Überraschungen, optimiert Ihre Steuer und liefert klare Entscheidungsgrundlagen. Sie ist der Schlüssel für nachhaltigen Unternehmenserfolg – ob als EPU oder wachsendes KMU.
Mit erfolgundmehr.at haben Sie nicht nur Zahlen im Blick, sondern Ihr ganzes Unternehmen.