Geringwertige Wirtschaftsgüter sind abnutzbare, bewegliche Anlagegüter mit einem vergleichsweise niedrigen Anschaffungswert, die steuerlich sofort oder innerhalb kurzer Zeit vollständig abgeschrieben werden können. Typische Beispiele sind kleinere Büromöbel, Drucker, Smartphones oder Werkzeuge, die unterhalb einer bestimmten Wertgrenze liegen. Die exakten Grenzen und Regelungen können sich ändern, daher ist laufende Information wichtig. Für Unternehmer bieten geringwertige Wirtschaftsgüter die Chance, Investitionen sofort als Aufwand steuermindernd geltend zu machen, statt die Kosten über mehrere Jahre zu verteilen. Gleichzeitig müssen sie sauber dokumentiert und im Anlagenverzeichnis erfasst werden, um bei Prüfungen nachweisen zu können, wann und wofür die Ausgaben getätigt wurden. Ein Dienstleister wie Erfolg und Mehr achtet darauf, dass alle relevanten Anschaffungen richtig klassifiziert, steuerliche Möglichkeiten optimal genutzt und die entsprechenden Buchungen korrekt vorgenommen werden. So profitieren Unternehmen von den vorhandenen Erleichterungen, ohne Ordnung und Transparenz in ihrer Buchhaltung zu verlieren.