Der innergemeinschaftliche Erwerb bezeichnet den Kauf von Waren zwischen Unternehmen in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten. Steuerlich gilt dabei ein besonderes System. Grundsätzlich stellt der Lieferant im Ursprungsland eine Rechnung ohne Umsatzsteuer aus, und der Erwerber im Bestimmungsland muss die Umsatzsteuer im Rahmen des sogenannten Reverse-Charge-Verfahrens selbst berechnen und abführen. Gleichzeitig kann er diese Steuer als Vorsteuer geltend machen, sofern er vorsteuerabzugsberechtigt ist, sodass sich unter dem Strich meist keine Belastung ergibt. Damit das funktioniert, ist die korrekte Verwendung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beider Unternehmen wichtig, ebenso eine richtige Deklaration in der Umsatzsteuervoranmeldung und gegebenenfalls in Zusammenfassenden Meldungen. Ein professioneller Buchhaltungsdienst achtet darauf, dass innergemeinschaftliche Erwerbe korrekt verbucht, Belege vollständig dokumentiert und deklarationspflichtige Umsätze rechtzeitig gemeldet werden. So werden Fehler, Nachzahlungen und Probleme bei Betriebsprüfungen vermieden, obwohl die Materie für viele Unternehmer auf den ersten Blick kompliziert wirkt.