Die Kleinunternehmerregelung ist eine umsatzsteuerliche Begünstigung für Unternehmer mit geringen Jahresumsätzen. Wer unter einer bestimmten Umsatzgrenze bleibt, muss keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen und keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben. Im Gegenzug besteht aber auch kein Recht auf Vorsteuerabzug. Für manche Unternehmen ist das ein Wettbewerbsvorteil, weil sie Endkunden günstigere Bruttopreise anbieten können. Für andere, vor allem mit hohen Vorsteuern aus Investitionen, kann der Verzicht nachteilig sein. Die Entscheidung für oder gegen die Kleinunternehmerregelung sollte daher gut überlegt und regelmäßig überprüft werden, insbesondere wenn die Umsätze wachsen. Ein Dienstleister wie Erfolg und Mehr berät bei der Wahl der optimalen Lösung, überwacht die Umsatzentwicklung im Jahresverlauf und weist rechtzeitig darauf hin, wenn die Grenze überschritten zu werden droht. So können rechtzeitig Maßnahmen gesetzt und Überraschungen bei der Umsatzsteuer vermieden werden.