Rückstellungen sind Passivposten in der Bilanz für Verpflichtungen, deren Eintritt oder Höhe zwar wahrscheinlich ist, aber noch nicht genau feststeht. Typische Beispiele sind Rückstellungen für Urlaub, Jubiläumsgelder, Prozessrisiken, Gewährleistungen oder ausstehende Rechnungen von Lieferanten. Sie dienen dazu, Aufwendungen periodengerecht zuzuordnen und das Jahresergebnis nicht künstlich zu schönen. Ohne Rückstellungen würden Kosten häufig erst in dem Jahr sichtbar, in dem sie bezahlt werden, obwohl sie wirtschaftlich bereits früher entstanden sind. Die Bildung von Rückstellungen erfordert fachliches Urteil und die Beachtung steuerlicher Vorschriften. Ein professioneller Buchhaltungs- und Beratungspartner analysiert gemeinsam mit dem Unternehmer die Risikosituation, ermittelt angemessene Rückstellungshöhen und sorgt für eine nachvollziehbare Dokumentation. So wird die Bilanz aussagekräftiger, und das Unternehmen kann besser einschätzen, welche Belastungen in Zukunft wahrscheinlich anfallen.