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Vorsteuer

Vorsteuer ist jene Umsatzsteuer, die ein Unternehmen bei Einkäufen und Leistungen anderer Unternehmer bezahlt und die es, sofern vorsteuerabzugsberechtigt, vom Finanzamt zurückfordern kann. In der Logik der Umsatzsteuer wird der Unternehmer zum Mittler zwischen Finanzamt und Endverbraucher. Er hebt Umsatzsteuer von seinen Kunden ein, darf aber die selbst gezahlte Vorsteuer gegenrechnen. Voraussetzung für den Vorsteuerabzug sind formal korrekte Rechnungen und die tatsächliche unternehmerische Verwendung der bezogenen Leistung. Bestimmte Ausgaben, etwa für Pkw oder Repräsentation, sind nur eingeschränkt oder gar nicht vorsteuerabzugsfähig. Eine sorgfältige Prüfung ist daher wichtig. Professionelle Buchhaltung sorgt dafür, dass Vorsteuerbeträge korrekt erfasst, zweifelhafte Fälle geklärt und alle Belege ordnungsgemäß archiviert werden. So wird gewährleistet, dass Unternehmen die ihnen zustehende Vorsteuer vollständig und rechtssicher geltend machen und ihre Liquidität nicht durch unnötig hohe Umsatzsteuerzahlungen belasten.