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action or later. Please see Debugging in WordPress for more information. (This message was added in version 6.7.0.) in /home/itweb143/public_html/wp-includes/functions.php on line 6114Die Personalverrechnung ist ein zentraler Teil der Betriebsführung. Die Aufgaben für das Unternehmen sind vielfältig. Bereits bei der Einstellung neuer Mitarbeiter werden eine Reihe von Fragen relevant, wie die Art des Kollektivvertrags, die richtige Einstufung der Mitarbeiter, das Arbeitszeitmodell oder die richtige Entlohnung. Mit der richtigen Beratung und der auf das jeweilige Unternehmen abgestimmte Software können wir optimale Unterstützung für das Unternehmen bieten. Durch Einsatz digitaler Prozesse und Automatisierungen, wie elektronische Zeiterfassung, Elektronisches Führen von Urlaubsworkflows und vam.
Die Personalverrechnung ist ein zentraler Teil der Betriebsführung. Die Aufgaben für das Unternehmen sind vielfältig. Bereits bei der Einstellung neuer Mitarbeiter/innen kommt eine Reihe von Fragen auf. Die Auswahl des richtigen Kollektivvertrags, die richtige Einstufung der Mitarbeiter/innen, das Arbeitszeitmodell oder die richtige Entlohnung inkl. allfälliger Zuschläge und Zulagen.
Mit der richtigen Beratung und der auf das jeweilige Unternehmen abgestimmten Software können wir optimale Unterstützung für Ihr Unternehmen bieten. Der Einsatz digitaler Prozesse und Automatisierungen, wie der elektronischen Zeiterfassung oder dem elektronischen Führen von Urlaubsworkflows und vielem mehr, führt Sie zum Erfolg.
So einfach kann Personalverrechnung sein
Mit Erfolg & Mehr sparen Sie bei der Personalverrechnung, die nicht zufällig als eine der schwierigsten Aufgaben innerhalb des Rechnungswesens gilt, Zeit und Nerven. Weil wir, wenn Sie das möchten, einfach alles für Sie erledigen – unter Berücksichtigung jeweils gültiger arbeits- und sozialversicherungsrechtlicher Aspekte, versteht sich. Kontaktieren Sie uns für Ihre Personalverrechnung in Wien. Unsere Leistungen umfassen:
Bei der Lohnabrechnung („Lohnzettel“) handelt es sich um ein Dokument für den/die ArbeitnehmerIn in Papier oder in elektronischer Form mit Textausdruckmöglichkeit, das sämtliche Informationen über Art und Höhe des Lohnes des Arbeitnehmers bzw. der Arbeitnehmerin enthält. Es informiert also über das Brutto- und Nettoentgelt, Zuschläge, Zulagen, Zuschüsse sowie Abschlagszahlungen und sonstige Bezüge, Beiträge zur Sozialversicherung und Mitarbeitervorsorgekasse sowie Abgaben. Die Lohnabrechnung stellt also einen zentralen Teil der Personalverrechnung dar.
Ist die Lohnabrechnung in Österreich verpflichtend?
Ja! Die Lohnabrechnung ist als Teil der Personalverrechnung in Österreich verpflichtend.
Wann muss die Lohnabrechnung vorliegen?
Jede Arbeitnehmerin/jeder Arbeitnehmer muss zusammen mit seiner monatlichen Lohnzahlung eine Lohnabrechnung erhalten.
Bei Ende des Arbeitsverhältnisses ist ebenfalls eine Lohnabrechnung (= Endabrechnung) auszuhändigen. Die Fälligkeit der Lohnabrechnung ist in den jeweiligen Kollektivverträgen geregelt, bei einem Austritt grundsätzlich der Tag der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Aufbau einer Lohnabrechnung
Die Lohnabrechnung muss folgende Angaben enthalten:
Bruttolohn/Bruttogehalt | |
+ | Sachbezüge/ggf. Darlehen, Vorschüsse |
+ | Zuschläge, Zulagen, Überstundenpauschalen |
= | Gesamtbrutto |
– | SV-Beitrag Dienstnehmer |
– | Lohnsteuer |
= | Nettoarbeitsentgelt |
– | Sachbezüge |
– | Darlehen/Vorschüsse |
+ | Auslagen/Aufwandsentschädigungen |
= | Auszahlungsbetrag |
Sie als Unternehmer sind für die korrekte Personalverrechnung in Ihrem Unternehmen verantwortlich. Sie selbst müssen dafür keine Ausbildung haben. Da das Thema Personalverrechnung viele Dienstgeber vor eine Herausforderung stellt, geben viele Unternehmen dieses Gebiet ausgebildeten Spezialisten wie jenen von Erfolg & Mehr in die Hand, um stets auf der sicheren Seite zu sein. Kontaktieren Sie uns noch heute für Ihre Personalverrechnung in Wien.
Einkommen in Euro (Stufen) | Grundsteuersatz 2022 |
---|---|
11.000 und darunter | 0 % |
über 11.000 bis 18.000 | 20 % |
über 18.000 bis 31.000 | 32,5 % |
über 31.000 bis 60.000 | 42 % |
über 60.000 bis 90.000 | 48 % |
über 90.000 bis 1.000.000 | 50 % |
über 1.000.000 | 55 %1) |
Befristet bis zum Jahr 2025, danach 50%.
Es gibt bestimmte Geld- und Sachbezüge, welche vom Gesetz ausdrücklich von der Steuerpflicht befreit sind.
Davon betroffen sind unter anderem:
Mitarbeiterrabatte / Steuerfreibetrag
Bis zu einer gewissen Höhe sowie unter bestimmten Vorraussetzungen sind Mitarbeiterrabatte komplett steuerfrei. Sollte die Grenze überschritten werden, ist man verpflichtet jene Rabatte zu vermerken.
Reisekostenvergütung / Steuerfreibetrag
Reisevergütung kann generell Steuerfrei gewährt werden, wenn die Reise benötigt wird um die Durchführung bestimmter Aufträge leisten zu können.
Unsere Spezialisten sorgen für eine erfolgreiche Abwicklung Ihrer Prozesse und schaffen mit den Instrumenten des Controllings und der Kostenrechnung die Grundlage Ihres Erfolgs. Ein starkes Netzwerk an Partnerfirmen erlaubt uns Ihrem Unternehmen in vollem Umfang zu helfen – von finanzrechtlichen Dingen, über die Digialisierung bis hin zur optimalen Gestaltung Ihrer Online- und Marketingpräsenz. Sie benötigen in Zukunft nur noch einen Ansprechpartner um erfolgreich zu sein – Erfolg & Mehr.