Zulässigkeit & Rahmen
Zulässigkeit der Kündigung
In Österreich besteht kein generelles Kündigungsverbot im Krankenstand. Das heißt: Eine Kündigung im Krankenstand ist grundsätzlich zulässig. Maßgeblich bleiben die üblichen Kündigungsfristen und Termine; sie laufen auch dann weiter, wenn jemand während des Krankenstandes gekündigt wird. Entscheidend ist der Zugang der Kündigungserklärung. Mehr erfahren Sie hier.
Auflösung des Arbeitsverhältnisses
Die Auflösung des Arbeitsverhältnisses kann durch Kündigung oder in Ausnahmefällen durch Entlassung/Arbeitnehmerkündigung erfolgen. Zusätzlich möglich: eine einvernehmliche Auflösung im Krankenstand – sie ist rechtlich erlaubt, sofern sie tatsächlich einvernehmlich erfolgt. In der Praxis sollten Betroffene (und ArbeitgeberInnen) genau dokumentieren, dass keine unzulässige Drucksituation bestand. wko.at
Fristen, Form & Zeitpunkt
Kündigungsfristen und Termine
Auch Hinblick auf einen Krankenstand gelten die „normalen“ Kündigungsfristen und Termine des jeweiligen Kollektivvertrags bzw. des Angestelltengesetzes. Ein Krankenstand verschiebt die Termine nicht automatisch. Prüfen Sie daher, wann der beginn des Krankenstandes war, ob die Kündigung noch im selben Monat zugeht und zu welchem Enddatum das Arbeitsverhältnis tatsächlich endet. Arbeiterkammer Wien
Schriftliche Kündigung (Empfehlung)
Rein rechtlich ist die Schriftform oft nicht zwingend; schriftliche Kündigung ist aber aus Beweisgründen dringend zu empfehlen (Zugangsnachweis, Fristenklarheit). Bei längeren Krankenständen sollte der Zugang eindeutig dokumentiert werden. Grundlagen zu „Kündigung im Krankenstand“ finden Sie bei WKO. wko.at

Geldleistungen: Entgeltfortzahlung & Krankengeld
Anspruch auf Entgeltfortzahlung
Auch bei Kündigung behalten ArbeitnehmerInnen – je nach Beschäftigungsdauer und Gesetz/KV – ihren Anspruch auf Entgelt Fortzahlung (voll/teilweise) für eine bestimmte Dauer. Danach greift Krankengeld durch die ÖGK.
Krankengeld und „52 Wochen“
Das Krankengeld wird grundsätzlich bis zu 26 Wochen gewährt; bei erfüllten Voraussetzungen kann die Dauer auf 52 Wochen steigen – und in besonderen Fällen (satzungsmäßig/medizinische Begutachtung) sogar darüber hinaus. Beachten Sie, dass diese Leistungen nicht die Kündigungsfristen ersetzen, sondern die Einkommenssicherung während andauernder Arbeitsunfähigkeit betreffen.

Praxis-Hinweise für Arbeitgeber:innen
Fair vorgehen, Risiken vermeiden
- Dokumentation & Zugang: Kündigung (möglichst schriftlich) mit klarem Zustellnachweis. Fristen exakt berechnen.
- Information & Beratung: Betroffenen steht Beratung zu; verweisen Sie auf AK/AMS-Infos.
- Zahlungen korrekt abwickeln: Entgeltfortzahlung, Urlaubsersatzleistung, offene Ansprüche fristgerecht leisten; Krankengeld-Hinweise der ÖGK beachten.
Einvernehmen nur echt einvernehmlich: Bei einvernehmlicher Auflösung im Krankenstand stets schriftlich dokumentieren und Bedenkzeit gewähren.
Mehr Tipps zur Kündigung von Mitarbeitern allgemein finden Sie hier.
Weiterführende Links
- WKO: Kündigung im Krankenstand – Überblick & Beispiele. wko.at
- AK: Kündigung im Krankenstand – Rechte & Unterstützung. Arbeiterkammer Wien
- AMS: Krankenstand – Auflösung, Fristen, Ansprüche. Arbeitsmarktservice Östrreich
- ÖGK/USP: Entgeltfortzahlung & Krankengeld (Dauern, Voraussetzungen). Österreichische Gesundheitskass
Disclaimer
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.
Ist die „zulässigkeit der kündigung“ im Krankenstand bestätigt?
Ja. Es gibt kein generelles Kündigungsverbot. Es gelten aber die üblichen kündigungsfristen und termine; der Zugang der Kündigung ist entscheidend.
Was passiert mit meinem Einkommen nach der Kündigung?
Bis zum Ende der Entgeltfortzahlungsdauer besteht ein anspruch auf entgeltfortzahlung; danach ggf. Krankengeld (26 bis 52 wochen, unter Umständen länger).
Kann man eine einvernehmliche Auflösung im Krankenstand machen?
Ja – rechtlich zulässig, aber nur, wenn sie tatsächlich freiwillig/einvernehmlich ist. Gute Dokumentation schützt beide Seiten.
Welche Form muss die Kündigung haben?
Aus Beweisgründen empfiehlt sich immer eine schriftliche kündigung mit nachweislichem Zugang (Datum/Zeitpunkt).










